Die Offerte ist Ihr wichtigstes Dokument vor der Auftragsvergabe. Mit dieser Checkliste beurteilen Sie jede Handwerker-Offerte professionell.
Kurz gesagt: Eine gute Offerte enthält vollständige Firmendaten (inkl. UID und SUVA-Nr.), eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit Mengen und Einheitspreisen, klare Materialangaben, transparente Nebenkosten, einen verbindlichen Terminplan und eindeutige Zahlungsbedingungen. Fehlen mehr als 2 dieser 12 Punkte, fordern Sie eine Nachbesserung oder holen eine alternative Offerte ein.
Jede professionelle Offerte beginnt mit den vollständigen Firmendaten des Handwerksbetriebs: Firmenname, Adresse, UID-Nummer, SUVA-Nummer und Name der verantwortlichen Kontaktperson. Diese Angaben lassen sich im Handelsregister und im SUVA-Betriebsverzeichnis überprüfen. Weiter muss die Offerte ein Ausstellungsdatum und eine Gültigkeitsdauer enthalten — üblich sind 30 bis 90 Tage. Fehlt die Gültigkeitsdauer, gilt die Offerte nach OR als innert angemessener Frist widerrufbar. Achten Sie darauf, dass Ihre vollständige Adresse und eine klare Projektbezeichnung aufgeführt sind. Diese Formalitäten sind nicht bloss bürokratisch: Sie schaffen Rechtssicherheit und ermöglichen es Ihnen, den Betrieb bei Problemen eindeutig zu identifizieren. Seriöse Betriebe auf geprüften Plattformen erfüllen diese Kriterien standardmässig.
Das Herzstück jeder Offerte ist die detaillierte Leistungsbeschreibung. Jede einzelne Arbeit muss als eigene Position mit Menge (m², lfm, Stk., Pauschal), Einheitspreis und Gesamtpreis aufgeführt sein. Vage Formulierungen wie «diverse Arbeiten» oder «Malerarbeiten komplett» sind inakzeptabel — Sie müssen exakt wissen, was enthalten ist und was nicht. Ebenso wichtig: die Materialspezifikation. Welche Marke, welche Qualitätsstufe, welche Farbe oder Stärke wird verwendet? Ein Anstrich mit Silikonharzfarbe (CHF 8.— bis CHF 14.— pro m²) unterscheidet sich erheblich von Dispersionsfarbe (CHF 3.— bis CHF 6.— pro m²). Fehlen diese Angaben, ist ein fairer Vergleich mit anderen Offerten unmöglich. Fordern Sie bei unklaren Positionen eine Nachbesserung an — ein seriöser Betrieb liefert diese Informationen bereitwillig.
Viele Auftraggeber unterschätzen die Nebenkosten — und genau hier verstecken unseriöse Betriebe zusätzliche Ausgaben. Eine transparente Offerte listet folgende Positionen separat auf: Baustelleneinrichtung und -räumung, An- und Abfahrt (pauschal oder nach Aufwand), Materialtransport und Entsorgung von Abbruchmaterial. Bei grösseren Projekten kommen Gerüstkosten (CHF 15.— bis CHF 35.— pro m² Fassadenfläche) und Schutzabdeckungen hinzu. Auch die Mehrwertsteuer (8,1 %) muss klar ausgewiesen sein — manche Betriebe geben Netto-Preise an und addieren die MWST erst in der Schlussrechnung. Faustregel: Die Nebenkosten betragen typischerweise 10–20 % der reinen Arbeits- und Materialkosten. Fehlen sie in der Offerte komplett, werden sie entweder nachträglich in Rechnung gestellt oder sind im Einheitspreis versteckt — beides macht den Preisvergleich unmöglich.
Eine gute Offerte enthält einen verbindlichen Zeitplan mit Baubeginn, Zwischenmeilensteinen und Fertigstellungstermin. Bei Projekten über CHF 10'000.— sollte zusätzlich ein Bauzeitenplan mit wöchentlichen Etappen vorliegen. Der Terminplan ist rechtlich relevant: Vereinbarte Termine begründen im Verzugsfall Ansprüche auf Konventionalstrafe oder Schadenersatz. Fehlt ein Terminplan in der Offerte, fragen Sie aktiv danach und halten Sie die Zusagen schriftlich fest. Achten Sie auch auf realistische Zeitangaben — wenn ein Betrieb für eine Badsanierung nur 3 Tage veranschlagt, während andere 2 Wochen kalkulieren, wird entweder an der Qualität gespart oder der Zeitrahmen ist unrealistisch und führt zu Verzögerungen. Der Terminplan sollte auch festlegen, wann Ihre Mitarbeit erforderlich ist (z.B. Materialauswahl, Farbentscheid).
Der letzte Block Ihrer Checkliste betrifft Geld und Garantie. Die Zahlungsbedingungen müssen klar regeln: Wann wird wie viel bezahlt? Üblich ist eine Aufteilung in Akontozahlungen nach Baufortschritt (z.B. 30 % nach Rohbau, 40 % nach Fertigstellung, 30 % nach Abnahme). Eine Vorauszahlung vor Arbeitsbeginn ist in der Schweiz unüblich und ein Warnsignal. Die Zahlungsfrist beträgt üblicherweise 30 Tage netto. Prüfen Sie auch die Gewährleistungsklausel: Für Bauwerke gilt eine gesetzliche Frist von 5 Jahren (OR Art. 371), für andere Handwerksarbeiten 2 Jahre. Seriöse Betriebe erwähnen diese Frist explizit und verzichten auf einschränkende Klauseln. Behalten Sie mindestens 5–10 % der Auftragssumme als Sicherheit zurück, bis alle Mängel behoben sind — dieses Recht steht Ihnen nach Schweizer Werkvertragsrecht zu.